
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflichtberatung für Pflegegeld-Empfänger – einfach, verständlich & bei Ihnen zu Hause
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
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Diese sogenannte Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient Ihrer Sicherheit – sie soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen, pflegende Angehörige unterstützen und wichtige Hinweise geben.
Der Betreuungsdienst Emma in Herne übernimmt diese Beratungsbesuche schnell, kompetent und kostenlos – direkt bei Ihnen zu Hause.

Wer muss Beratungseinsätze durchführen lassen?
Die Beratung ist verpflichtend für alle Personen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder Bekannte gepflegt werden.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
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Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
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Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
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(Pflegegrad 1: freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend – dennoch sinnvoll)
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💡 Tipp: Wenn die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Deshalb: Fristen im Blick behalten – oder direkt bei uns einen Termin vereinbaren.
Was passiert beim Beratungseinsatz?
Keine Sorge: Die Beratung ist keine Kontrolle, sondern ein unterstützendes Gespräch. Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause, hört zu, gibt praktische Tipps und hilft bei Fragen zur Pflege. Wir:
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überprüfen gemeinsam die aktuelle Pflegesituation
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geben Tipps zur Alltagsgestaltung, Entlastung & Pflegehilfsmitteln
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klären offene Fragen zur Pflegekasse oder zu Leistungen
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bestätigen gegenüber der Pflegekasse, dass die Pflege sichergestellt ist
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Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung, die wir direkt an die Pflegekasse weiterleiten – für Sie entsteht kein Aufwand.

